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Feuerlöscher-Pflicht im Betrieb: Was Unternehmen in Deutschland wissen müssen

Feuerlöscher-Pflicht im Betrieb: Was Sie als Unternehmen in Deutschland unbedingt wissen müssen Der Brandschutz ist ein fundamentaler Pfeiler für die […]

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Roter Feuerlöscher an einer grauen Wand in einem hellen, langen Flur montiert.

Feuerlöscher-Pflicht im Betrieb: Was Sie als Unternehmen in Deutschland unbedingt wissen müssen

Der Brandschutz ist ein fundamentaler Pfeiler für die Sicherheit Ihres Betriebs und Ihrer Mitarbeitenden. Ein essenzieller Bestandteil dieser Sicherheitsvorkehrungen ist die Feuerlöscher-Pflicht im Betrieb. Die Einhaltung der relevanten Gesetze und Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern zeugt auch von Ihrer Verantwortung gegenüber Ihren Angestellten und dem Fortbestand Ihres Unternehmens. Dieser Expertenartikel beleuchtet umfassend die wichtigsten Aspekte der Feuerlöscher-Pflicht und gibt Ihnen konkrete Hinweise für die praktische Umsetzung.Ignorieren Sie die Feuerlöscher-Pflicht nicht! Ein Brand kann verheerende Folgen haben – von Personenschäden über Produktionsausfälle bis hin zur Gefährdung der Existenz Ihres Unternehmens. Eine adäquate Ausstattung mit Feuerlöschern und deren regelmäßige Wartung sind entscheidend, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können.

Die gesetzlichen Grundlagen der Feuerlöscher-Pflicht im Betrieb

Die Feuerlöscher-Pflicht für Unternehmen in Deutschland ist in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln verankert. Die wichtigsten Grundlagen sind:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Diese Verordnung bildet die Basis für den betrieblichen Brandschutz. § 4 ArbStättV schreibt vor, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz zu treffen hat. Dazu gehört die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscher.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: Diese konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV hinsichtlich der Brandbekämpfung. Sie legt unter anderem die Anzahl, Art und Aufstellungsorte von Feuerlöschern fest und definiert Anforderungen an die Wartung.
  • Bauordnungen der Bundesländer: Die jeweiligen Landesbauordnungen können zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden stellen, insbesondere im Hinblick auf Sonderbauten wie Versammlungsstätten oder Hochhäuser.
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften: Auch die Berufsgenossenschaften können in ihren UVV spezifische Anforderungen an den Brandschutz und die Feuerlöscher-Pflicht festlegen, die für die jeweiligen Branchen gelten.

Es ist unerlässlich, dass Sie sich mit den für Ihr Unternehmen relevanten Vorschriften vertraut machen. Die Komplexität der Materie erfordert oft eine professionelle Beratung, um alle Anforderungen korrekt zu erfüllen.

Anzahl, Art und Aufstellung von Feuerlöschern: Was ist zu beachten?

Die korrekte Dimensionierung und Auswahl der Feuerlöscher ist entscheidend für einen effektiven Brandschutz. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

Anzahl der Feuerlöscher

Die erforderliche Anzahl an Feuerlöschern hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von:

  • der Grundfläche und der Geschossanzahl des Betriebs
  • der Brandgefährdung (gering, mittel, hoch)
  • der Art der Tätigkeiten und der vorhandenen Materialien
  • der maximalen Entfernung von jedem Arbeitsplatz zu einem Feuerlöscher (in der Regel nicht mehr als 20 Meter Laufweg)

Die ASR A2.2 gibt hier detaillierte Richtlinien und Tabellen vor, die Ihnen bei der Ermittlung der notwendigen Anzahl helfen. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich – eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ist unerlässlich.

Art der Feuerlöscher (Brandklassen)

Feuerlöscher werden nach ihrer Eignung für verschiedene Brandklassen unterschieden:

  • Brandklasse A: Brände fester, glutbildender Stoffe (z.B. Holz, Papier, Textilien)
  • Brandklasse B: Brände flüssiger oder flüssig werdender Stoffe (z.B. Benzin, Öl, Lacke)
  • Brandklasse C: Brände von Gasen (z.B. Methan, Propan, Erdgas)
  • Brandklasse D: Brände von Metallen (z.B. Aluminium, Magnesium)
  • Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten (z.B. in Küchen)

Für die meisten Betriebe sind ABC-Pulverlöscher eine gute Wahl, da sie für die Brandklassen A, B und C geeignet sind. In Bereichen mit spezifischen Brandgefährdungen (z.B. Küchen mit Fettbränden oder Labore mit Metallbränden) sind jedoch spezielle Feuerlöscher der Klassen F bzw. D erforderlich.

Aufstellung der Feuerlöscher

Die Aufstellungsorte der Feuerlöscher müssen gut sichtbar, leicht zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • An gut frequentierten und leicht erreichbaren Stellen (z.B. in der Nähe von Ausgängen, in Fluren, an Treppenaufgängen)
  • Gut sichtbar durch Hinweisschilder (Brandschutzzeichen F001 gemäß ASR A1.3)
  • In einer Höhe, die eine einfache Entnahme ermöglicht (Griffhöhe ca. 80 bis 120 cm)
  • Vor extremen Temperaturen und Witterungseinflüssen geschützt
  • Nicht verstellt oder zugestellt

Die regelmäßige Wartung und Prüfung von Feuerlöschern: Ihre Pflicht

Die Feuerlöscher-Pflicht im Betrieb umfasst nicht nur die Anschaffung, sondern auch die regelmäßige Wartung und Prüfung der Geräte. Nur so ist sichergestellt, dass die Feuerlöscher im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Die ASR A2.2 schreibt vor:

  • Sichtprüfung: Mindestens einmal monatlich durch eine unterwiesene Person im Betrieb. Dabei wird auf äußere Schäden, Beschilderung und den Zustand des Manometers geachtet.
  • Sachkundeprüfung: Mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen (z.B. einen zertifizierten Brandschutztechniker). Diese umfassende Prüfung beinhaltet die Kontrolle des Betriebsdrucks, der Funktionstüchtigkeit und des Zustands der Bauteile.

Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert werden (Prüfplakette am Feuerlöscher, Prüfprotokoll). Versäumnisse bei der Wartung und Prüfung können im Brandfall schwerwiegende Folgen haben und sogar zu Haftungsansprüchen führen.

Verantwortlichkeiten im Unternehmen: Wer ist zuständig für die Feuerlöscher-Pflicht?

Die Verantwortung für die Einhaltung der Feuerlöscher-Pflicht liegt primär beim Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführung. Diese kann jedoch Aufgaben im Bereich des Brandschutzes an geeignete Personen delegieren, wie z.B. Brandschutzbeauftragte.

Zu den Verantwortlichkeiten gehören unter anderem:

  • die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Bereich Brandschutz
  • die Auswahl und Anschaffung der geeigneten Feuerlöscher in ausreichender Anzahl
  • die Organisation der regelmäßigen Wartung und Prüfung
  • die Unterweisung der Mitarbeitenden im Umgang mit Feuerlöschern
  • die Bestellung von Brandschutzbeauftragten (wenn erforderlich)

Auch die Mitarbeitenden haben eine Mitwirkungspflicht im Brandschutz und sollten beispielsweise Mängel an Feuerlöschern melden.

Die Bedeutung der Mitarbeitendenunterweisung im Brandschutz

Die beste Feuerlöscherausstattung nützt wenig, wenn Ihre Mitarbeitenden im Ernstfall nicht wissen, wie sie diese richtig einsetzen. Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden im Brandschutz ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Feuerlöscher-Pflicht.

Die Unterweisung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen und folgende Inhalte umfassen:

  • die Standorte der Feuerlöscher im Betrieb
  • die Funktionsweise der verschiedenen Feuerlöscherarten
  • die richtige Anwendung der Feuerlöscher (z.B. die „PSA“-Regel: Prüfen, Sichern, Angreifen)
  • das Verhalten im Brandfall (Alarmierung, Fluchtwege)

Dokumentieren Sie die durchgeführten Unterweisungen, um Ihrer Nachweispflicht nachzukommen.

Beispiele für typische Brandgefährdungen und geeignete Feuerlöscher

Um die Notwendigkeit der Feuerlöscher-Pflicht zu verdeutlichen, hier einige Beispiele für typische Brandgefährdungen in Unternehmen und die passenden Feuerlöscher:

  • Büroarbeitsplätze: Brandklasse A (Papier, Möbel). Geeignet: ABC-Pulverlöscher, Schaumlöscher.
  • Werkstätten: Brandklassen A, B (Holz, Kunststoffe, Öle, Lacke). Geeignet: ABC-Pulverlöscher.
  • Lagerräume: Abhängig von den gelagerten Materialien (A, B, ggf. D). Geeignet: ABC-Pulverlöscher, spezielle Löscher für Metallbrände.
  • Küchen/Kantinen: Brandklassen A, F (Papier, Speiseöle und -fette). Geeignet: Fettbrandlöscher, ABC-Pulverlöscher.
  • Serverräume/Elektrik: Brände an elektrischen Anlagen (keine eigene Brandklasse, aber spezielle Löschmittel notwendig). Geeignet: Kohlendioxidlöscher (CO2), Schaumlöscher (mit ausreichend Sicherheitsabstand).

Diese Beispiele dienen lediglich der Orientierung. Eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung ist unerlässlich, um die spezifischen Risiken in Ihrem Betrieb zu identifizieren und die passenden Brandschutzmaßnahmen festzulegen.

Brandschutz aus Expertenhand: Ihre Sicherheit ist unser Anliegen

Die Einhaltung der Feuerlöscher-Pflicht und der umfassenden Brandschutzvorschriften kann eine komplexe Aufgabe sein. brandschutznord.de steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und bietet Ihnen professionelle Lösungen für all Ihre Brandschutzbedürfnisse.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Detaillierte Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Brandschutz
  • Beratung bei der Auswahl der geeigneten Feuerlöscher und anderer Brandschutzprodukte
  • Fachgerechte Installation und Montage von Feuerlöschern
  • Durchführung der Turnusmäßigen Wartung und Prüfung Ihrer Feuerlöscher durch zertifizierte Sachkundige
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten und Flucht- und Rettungsplänen
  • Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeitenden im Brandschutz

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Feuerlöscher-Pflicht in Ihrem Betrieb zuverlässig zu erfüllen und ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!

Fazit: Die Feuerlöscher-Pflicht ist ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes

Die Feuerlöscher-Pflicht im Betrieb ist mehr als nur eine lästige Vorschrift – sie ist ein fundamentaler Baustein für den Schutz von Menschenleben und Sachwerten. Die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen, die korrekte Auswahl und Aufstellung der Feuerlöscher sowie deren regelmäßige Wartung und die Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden sind unerlässlich.

Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und handeln Sie proaktiv. Investieren Sie in einen professionellen Brandschutz und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen für den Ernstfall gerüstet ist. brandschutznord.de unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Brandschutzziele zu erreichen und die Feuerlöscher-Pflicht in Ihrem Betrieb lückenlos zu erfüllen.

Sie haben Fragen zur Feuerlöscher-Pflicht oder benötigen Unterstützung im Brandschutz?

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung!

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